Jobcenter-Verzeichnis.org

Schleswig-Holstein

Jobcenter Kreis Plön

Zuständig für 85 Städte und Gemeinden mit rund 130.609 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 4522 7646-120
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-ploen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Plön zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Plön?

Anschrift: Behler Weg 23, 24306 Plön. Telefon: +49 4522 7646-0. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Plön zuständig?

Für 85 Städte und Gemeinden, darunter Preetz, Schwentinental, Plön, Heikendorf, Schönkirchen, Schönberg (Holstein), Laboe, Lütjenburg und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Plön weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Standort Heikendorf, Heikendorf; Standort Luetjenburg, Luetjenburg; Standort Preetz, Preetz.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Kreis Plön online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Kreis Plön.

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