Jobcenter-Verzeichnis.org

Schleswig-Holstein

Jobcenter Schleswig-Flensburg

Zuständig für 123 Städte und Gemeinden mit rund 205.472 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Schleswig-Flensburg
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
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Erreichbarkeit
Sozialzentren/Jobcenter: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 und 13:30–17 Uhr, Di geschlossen
Website des Jobcenters
schleswig-flensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Schleswig-Flensburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Schleswig-Flensburg?

Anschrift: Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Telefon: +49 4621 87-420. Erreichbarkeit: Sozialzentren/Jobcenter: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 und 13:30–17 Uhr, Di geschlossen. E-Mail: regionale.integration@schleswig-flensburg.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Schleswig-Flensburg zuständig?

Für 123 Städte und Gemeinden, darunter Schleswig, Harrislee, Handewitt, Kappeln, Kropp, Glücksburg (Ostsee), Tarp, Mittelangeln und weitere.

Hat das Jobcenter Schleswig-Flensburg weitere Standorte?

Ja, 6 weitere Standorte: Sozialzentrum Flensburg-Umland, Flensburg; Sozialzentrum Kappeln, Kappeln; Sozialzentrum Schleswig, Schleswig; Sozialzentrum Kropp, Kropp; Sozialzentrum Handewitt, Handewitt; Sozialzentrum Eggebek, Eggebek.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Schleswig-Flensburg.

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