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Wadersloh · Kreis Warendorf · 12.848 Einwohner

Jobcenter für Wadersloh

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Wadersloh gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Wadersloh: 59329

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Wadersloh

  • Anlaufstelle WaderslohLiesborner Straße 5, 59329 Waderslohzuständig für Wadersloh

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Wadersloh zuständig?

Für Wadersloh (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Wadersloh?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Wadersloh einen Standort: Anlaufstelle Wadersloh, Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wadersloh?

Zur Gemeinde Wadersloh gehören die Postleitzahlen 59329. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für