Wadersloh · Kreis Warendorf · 12.848 Einwohner
Jobcenter für Wadersloh
Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Wadersloh gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Wadersloh: 59329
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster
Standort in Wadersloh
- Anlaufstelle WaderslohLiesborner Straße 5, 59329 Waderslohzuständig für Wadersloh
Jobcenter Kreis Warendorf
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2581 53-5601
- Erreichbarkeit
- Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
- Fax
- +49 2581 53-5676
- Website des Jobcenters
- jobcenter-warendorf.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Wadersloh zuständig?
Für Wadersloh (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.
Gibt es ein Jobcenter in Wadersloh?
Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Wadersloh einen Standort: Anlaufstelle Wadersloh, Liesborner Straße 5, 59329 Wadersloh.
Welche Postleitzahlen gehören zu Wadersloh?
Zur Gemeinde Wadersloh gehören die Postleitzahlen 59329. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).