Jobcenter-Verzeichnis.org

Drensteinfurt · Kreis Warendorf · 16.282 Einwohner

Jobcenter für Drensteinfurt

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Drensteinfurt gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Drensteinfurt: 48317

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Drensteinfurt

  • Anlaufstelle DrensteinfurtMühlenstraße 20 (im Kundencenter der Stadtwerke Ostmünsterland), 48317 Drensteinfurtzuständig für Drensteinfurt; mittwochs und freitags besetzt, nur mit Termin

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Drensteinfurt zuständig?

Für Drensteinfurt (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Drensteinfurt?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Drensteinfurt einen Standort: Anlaufstelle Drensteinfurt, Mühlenstraße 20 (im Kundencenter der Stadtwerke Ostmünsterland), 48317 Drensteinfurt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Drensteinfurt?

Zur Gemeinde Drensteinfurt gehören die Postleitzahlen 48317. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für