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Ostbevern · Kreis Warendorf · 11.469 Einwohner

Jobcenter für Ostbevern

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Ostbevern gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Ostbevern: 48346

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Ostbevern

  • Anlaufstelle OstbevernAm Rathaus 1 (Rathaus), 48346 Ostbevernzuständig für Ostbevern; montags und donnerstags besetzt, nur mit Termin

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Ostbevern zuständig?

Für Ostbevern (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Ostbevern?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Ostbevern einen Standort: Anlaufstelle Ostbevern, Am Rathaus 1 (Rathaus), 48346 Ostbevern.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ostbevern?

Zur Gemeinde Ostbevern gehören die Postleitzahlen 48346. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für