Jobcenter-Verzeichnis.org

Sassenberg · Kreis Warendorf · 14.558 Einwohner

Jobcenter für Sassenberg

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Sassenberg gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Sassenberg: 48336

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Sassenberg

  • Anlaufstelle SassenbergKlingenhagen 18, 48336 Sassenbergzuständig für Sassenberg

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Sassenberg zuständig?

Für Sassenberg (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Sassenberg?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Sassenberg einen Standort: Anlaufstelle Sassenberg, Klingenhagen 18, 48336 Sassenberg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sassenberg?

Zur Gemeinde Sassenberg gehören die Postleitzahlen 48336. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für