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Everswinkel · Kreis Warendorf · 9.772 Einwohner

Jobcenter für Everswinkel

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Everswinkel gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Everswinkel: 48351

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Everswinkel

  • Anlaufstelle EverswinkelAm Magnusplatz 20, 48351 Everswinkelzuständig für Everswinkel

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Everswinkel zuständig?

Für Everswinkel (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Everswinkel?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Everswinkel einen Standort: Anlaufstelle Everswinkel, Am Magnusplatz 20, 48351 Everswinkel.

Welche Postleitzahlen gehören zu Everswinkel?

Zur Gemeinde Everswinkel gehören die Postleitzahlen 48351. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für