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Sendenhorst · Kreis Warendorf · 14.167 Einwohner

Jobcenter für Sendenhorst

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf mit Sitz in Warendorf. In Sendenhorst gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Sendenhorst: 48324

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Sendenhorst

  • Anlaufstelle SendenhorstSchlabberpohl 12, 48324 Sendenhorstzuständig für Sendenhorst

Jobcenter Kreis Warendorf

Anschrift
Jobcenter Kreis Warendorf
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr
Fax
+49 2581 53-5676
Website des Jobcenters
jobcenter-warendorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Sendenhorst zuständig?

Für Sendenhorst (Kreis Warendorf) ist das Jobcenter Kreis Warendorf zuständig, Waldenburger Straße 12, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 53-5601.

Gibt es ein Jobcenter in Sendenhorst?

Ja. Das Jobcenter Kreis Warendorf hat in Sendenhorst einen Standort: Anlaufstelle Sendenhorst, Schlabberpohl 12, 48324 Sendenhorst.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sendenhorst?

Zur Gemeinde Sendenhorst gehören die Postleitzahlen 48324. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Warendorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Leistungsabteilung telefonisch Mo 9–11 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Mi 9–11 Uhr, Do 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–11 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Warendorf für