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Saarland

Jobcenter Saarpfalz-Kreis

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 144.092 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Saarpfalz-Kreis
Talstraße 57
66424 Homburg
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12:30 Uhr
Fax
+49 6841 9223-250
Website des Jobcenters
saarpfalz-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Saarpfalz-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Saarpfalz-Kreis?

Anschrift: Talstraße 57, 66424 Homburg. Telefon: +49 6841 9223-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr. E-Mail: jobcenter-hom@jobcenter-saarpfalz.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Saarpfalz-Kreis zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Homburg, St. Ingbert, Blieskastel, Bexbach, Mandelbachtal, Kirkel, Gersheim.

Hat das Jobcenter Saarpfalz-Kreis weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Jobcenter - Dienststelle Blieskastel, Blieskastel; Jobcenter - Dienststelle St. Ingbert, St. Ingbert.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Saarpfalz-Kreis.

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