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Saarland

Jobcenter im Landkreis Saarlouis

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 205.129 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Saarlouis
Bahnhofsallee 4
66740 Saarlouis
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-saarlouis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Saarlouis?

Anschrift: Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis. Telefon: +49 6831 444 8000. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr. E-Mail: jc-kontakt@kreis-saarlouis.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Saarlouis, Dillingen/ Saar, Lebach, Schwalbach, Wadgassen, Schmelz, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen und weitere.

Hat das Jobcenter im Landkreis Saarlouis weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Geschäftsstelle Dillingen, Dillingen; Geschäftsstelle Lebach, Lebach; Geschäftsstelle Migration & Flüchtlinge, Saarlouis; Geschäftsstelle U25/Startbahn 25, Saarlouis.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Saarlouis.

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