Jobcenter-Verzeichnis.org

Saarland

Jobcenter Neunkirchen

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 133.179 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Neunkirchen
Ringstraße 1
66538 Neunkirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Termine nach Vereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-neunkirchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Neunkirchen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Neunkirchen?

Anschrift: Ringstraße 1, 66538 Neunkirchen. Telefon: +49 6821 204-819. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Termine nach Vereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Neunkirchen zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Neunkirchen, Eppelborn, Illingen, Schiffweiler, Ottweiler, Spiesen-Elversberg, Merchweiler.

Hat das Jobcenter Neunkirchen weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Illingen, Illingen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Neunkirchen, wenn es den Bescheid erlassen hat.

Weitere Jobcenter in Saarland