Jobcenter-Verzeichnis.org

Saarland

Jobcenter Regionalverband Saarbrücken

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 333.149 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
Hafenstraße 18
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 681 75595-360
Website des Jobcenters
jobcenter-rvsbr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken?

Anschrift: Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken. Telefon: +49 681 97038-3000. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Völklingen, Heusweiler, Püttlingen, Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und weitere.

Hat das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken weitere Standorte?

Ja, 7 weitere Standorte: Standort Heusweiler, Heusweiler; Standort Saarbrücken, Bleichstraße 21-23, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Burbacher Markt 20, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Hafenstraße 39, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Hafenstraße 41 - 43, Saarbrücken; Standort Sulzbach, Sulzbach und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Regionalverband Saarbrücken online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Regionalverband Saarbrücken.

Weitere Jobcenter in Saarland