Saarland
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 333.149 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
Hafenstraße 18
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 681 97038-3000
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 681 75595-360
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rvsbr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort HeusweilerSaarbrücker Straße 28b, 66265 Heusweiler
- Standort Saarbrücken, Bleichstraße 21-23Bleichstraße 21-23, 66111 Saarbrücken
- Standort Saarbrücken, Burbacher Markt 20Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
- Standort Saarbrücken, Hafenstraße 39Hafenstraße 39, 66111 Saarbrücken
- Standort Saarbrücken, Hafenstraße 41 - 43Hafenstraße 41 - 43, 66111 Saarbrücken
- Standort SulzbachSulzbachtalstraße 119, 66280 Sulzbach
- Standort VölklingenPoststraße 5-9, 66333 Völklingen
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Saarbrücken182.971 Einw.
- Völklingen40.952 Einw.
- Heusweiler18.427 Einw.
- Püttlingen18.361 Einw.
- Sulzbach/ Saar16.376 Einw.
- Riegelsberg14.296 Einw.
- Quierschied12.895 Einw.
- Kleinblittersdorf10.856 Einw.
- Friedrichsthal10.180 Einw.
- Großrosseln7.835 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken?
Anschrift: Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken. Telefon: +49 681 97038-3000. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Für welche Orte ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Völklingen, Heusweiler, Püttlingen, Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und weitere.
Hat das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken weitere Standorte?
Ja, 7 weitere Standorte: Standort Heusweiler, Heusweiler; Standort Saarbrücken, Bleichstraße 21-23, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Burbacher Markt 20, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Hafenstraße 39, Saarbrücken; Standort Saarbrücken, Hafenstraße 41 - 43, Saarbrücken; Standort Sulzbach, Sulzbach und weitere.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Regionalverband Saarbrücken online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Regionalverband Saarbrücken.