Völklingen · Regionalverband Saarbrücken · 40.952 Einwohner
Jobcenter für Völklingen
Zuständig ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken mit Sitz in Saarbrücken. In Völklingen gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Völklingen: 66333
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht für das Saarland
Standort in Völklingen
- Standort VölklingenPoststraße 5-9, 66333 Völklingen
Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
- Anschrift
- Jobcenter Regionalverband Saarbrücken
Hafenstraße 18
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 681 97038-3000
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 681 75595-360
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rvsbr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Völklingen zuständig?
Für Völklingen (Regionalverband Saarbrücken) ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken zuständig, Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken, Telefon +49 681 97038-3000.
Gibt es ein Jobcenter in Völklingen?
Ja. Das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken hat in Völklingen einen Standort: Standort Völklingen, Poststraße 5-9, 66333 Völklingen.
Welche Postleitzahlen gehören zu Völklingen?
Zur Gemeinde Völklingen gehören die Postleitzahlen 66333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Regionalverband Saarbrücken erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).