Lebach · Landkreis Saarlouis · 19.468 Einwohner
Jobcenter für Lebach
Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis mit Sitz in Saarlouis. In Lebach gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Lebach: 66822
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht für das Saarland
Standort in Lebach
- Geschäftsstelle LebachTholeyer Straße 2, 66822 Lebachzuständig für Lebach, Schmelz
Jobcenter im Landkreis Saarlouis
- Anschrift
- Jobcenter im Landkreis Saarlouis
Bahnhofsallee 4
66740 Saarlouis
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6831 444 8000
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
- Website des Jobcenters
- jobcenter-saarlouis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Lebach zuständig?
Für Lebach (Landkreis Saarlouis) ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis zuständig, Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis, Telefon +49 6831 444 8000.
Gibt es ein Jobcenter in Lebach?
Ja. Das Jobcenter im Landkreis Saarlouis hat in Lebach einen Standort: Geschäftsstelle Lebach, Tholeyer Straße 2, 66822 Lebach.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lebach?
Zur Gemeinde Lebach gehören die Postleitzahlen 66822. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).