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Schmelz · Landkreis Saarlouis · 16.981 Einwohner

Jobcenter für Schmelz

Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis mit Sitz in Saarlouis.

Postleitzahlen in Schmelz: 66839

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht für das Saarland

Jobcenter im Landkreis Saarlouis

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Saarlouis
Bahnhofsallee 4
66740 Saarlouis
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-saarlouis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schmelz zuständig?

Für Schmelz (Landkreis Saarlouis) ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis zuständig, Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis, Telefon +49 6831 444 8000.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schmelz?

Zur Gemeinde Schmelz gehören die Postleitzahlen 66839. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–15 Uhr, Mi 7:30–12 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Saarlouis für