St. Ingbert · Saarpfalz-Kreis · 35.453 Einwohner
Jobcenter für St. Ingbert
Zuständig ist das Jobcenter Saarpfalz-Kreis mit Sitz in Homburg. In St. Ingbert gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in St. Ingbert: 66386
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht für das Saarland
Standort in St. Ingbert
- Jobcenter - Dienststelle St. IngbertRickertstraße 23, 66386 St. Ingbert
Jobcenter Saarpfalz-Kreis
- Anschrift
- Jobcenter Saarpfalz-Kreis
Talstraße 57
66424 Homburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6841 9223-0
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12:30 Uhr
- Fax
- +49 6841 9223-250
- Website des Jobcenters
- saarpfalz-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für St. Ingbert zuständig?
Für St. Ingbert (Saarpfalz-Kreis) ist das Jobcenter Saarpfalz-Kreis zuständig, Talstraße 57, 66424 Homburg, Telefon +49 6841 9223-0.
Gibt es ein Jobcenter in St. Ingbert?
Ja. Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis hat in St. Ingbert einen Standort: Jobcenter - Dienststelle St. Ingbert, Rickertstraße 23, 66386 St. Ingbert.
Welche Postleitzahlen gehören zu St. Ingbert?
Zur Gemeinde St. Ingbert gehören die Postleitzahlen 66386. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Saarpfalz-Kreis erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).