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Mecklenburg-Vorpommern

Jobcenter Vorpommern-Rügen

Zuständig für 101 Städte und Gemeinden mit rund 215.203 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Vorpommern-Rügen
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund
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Erreichbarkeit
Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin
Fax
+49 3831 46397-100
Website des Jobcenters
lk-vr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Vorpommern-Rügen?

Anschrift: Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund. Telefon: +49 3831 46397-0. Erreichbarkeit: Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin. E-Mail: jobcenter@jc-vr.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig?

Für 101 Städte und Gemeinden, darunter Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen, Sassnitz, Barth, Sundhagen, Binz und weitere.

Hat das Jobcenter Vorpommern-Rügen weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-Damgarten, Ribnitz-Damgarten; Eigenbetrieb Jobcenter Standort Grimmen, Grimmen; Eigenbetrieb Jobcenter Standort Bergen auf Rügen, Bergen auf Rügen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Vorpommern-Rügen, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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