Mecklenburg-Vorpommern
Jobcenter Vorpommern-Rügen
Zuständig für 101 Städte und Gemeinden mit rund 215.203 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Vorpommern-Rügen
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3831 46397-0
- Erreichbarkeit
- Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin
- jobcenter@jc-vr.de
- Fax
- +49 3831 46397-100
- Website des Jobcenters
- lk-vr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-DamgartenScheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
- Eigenbetrieb Jobcenter Standort GrimmenBahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
- Eigenbetrieb Jobcenter Standort Bergen auf RügenGingster Chaussee 5a, 18528 Bergen auf Rügen
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Stralsund54.094 Einw.
- Ribnitz-Damgarten15.333 Einw.
- Bergen auf Rügen13.457 Einw.
- Grimmen9.076 Einw.
- Sassnitz8.893 Einw.
- Barth7.568 Einw.
- Sundhagen5.096 Einw.
- Binz5.049 Einw.
- Marlow4.487 Einw.
- Putbus4.441 Einw.
- Süderholz3.911 Einw.
- Zingst2.823 Einw.
- Steinhagen2.522 Einw.
- Sellin2.511 Einw.
- Tribsees2.506 Einw.
- Sagard2.410 Einw.
- Niepars2.377 Einw.
- Ahrenshagen-Daskow2.188 Einw.
- Garz/Rügen2.170 Einw.
- Prohn2.110 Einw.
- Samtens1.991 Einw.
- Kramerhof1.916 Einw.
- Bad Sülze1.659 Einw.
- Dierhagen1.495 Einw.
- Velgast1.476 Einw.
- Saal1.453 Einw.
- Göhren1.320 Einw.
- Richtenberg1.301 Einw.
- Altefähr1.300 Einw.
- Mönchgut1.276 Einw.
- Franzburg1.272 Einw.
- Prerow1.269 Einw.
- Gingst1.241 Einw.
- Trinwillershagen1.176 Einw.
- Wustrow1.134 Einw.
- Wittenhagen1.129 Einw.
- Preetz1.122 Einw.
- Zarrendorf1.108 Einw.
- Dranske1.053 Einw.
- Dettmannsdorf1.019 Einw.
- Born a. Darß1.013 Einw.
- Glowe977 Einw.
- Altenpleen963 Einw.
- Poseritz961 Einw.
- Wiek961 Einw.
- Baabe957 Einw.
- Rambin953 Einw.
- Insel Hiddensee913 Einw.
- Pantelitz892 Einw.
- Sehlen891 Einw.
- Altenkirchen879 Einw.
- Lüssow870 Einw.
- Wendorf867 Einw.
- Fuhlendorf829 Einw.
- Groß Mohrdorf773 Einw.
- Dreschvitz766 Einw.
- Parchtitz740 Einw.
- Pruchten730 Einw.
- Wieck a. Darß698 Einw.
- Elmenhorst695 Einw.
- Klausdorf688 Einw.
- Eixen668 Einw.
- Zirkow652 Einw.
- Semlow631 Einw.
- Trent631 Einw.
- Ahrenshoop622 Einw.
- Lindholz609 Einw.
- Löbnitz596 Einw.
- Gremersdorf-Buchholz583 Einw.
- Breege572 Einw.
- Gustow569 Einw.
- Ummanz559 Einw.
- Lüdershagen553 Einw.
- Glewitz526 Einw.
- Papenhagen524 Einw.
- Divitz-Spoldershagen523 Einw.
- Wendisch Baggendorf521 Einw.
- Kenz-Küstrow516 Einw.
- Gransebieth512 Einw.
- Grammendorf504 Einw.
- Splietsdorf486 Einw.
- Lohme480 Einw.
- Lancken-Granitz464 Einw.
- Deyelsdorf440 Einw.
- Jakobsdorf435 Einw.
- Patzig421 Einw.
- Schaprode407 Einw.
- Kluis379 Einw.
- Rappin304 Einw.
- Millienhagen-Oebelitz298 Einw.
- Neuenkirchen272 Einw.
- Groß Kordshagen271 Einw.
- Schlemmin266 Einw.
- Ralswiek247 Einw.
- Karnin234 Einw.
- Lietzow228 Einw.
- Weitenhagen223 Einw.
- Buschvitz217 Einw.
- Drechow205 Einw.
- Putgarten186 Einw.
- Hugoldsdorf121 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Vorpommern-Rügen?
Anschrift: Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund. Telefon: +49 3831 46397-0. Erreichbarkeit: Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin. E-Mail: jobcenter@jc-vr.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig?
Für 101 Städte und Gemeinden, darunter Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen, Sassnitz, Barth, Sundhagen, Binz und weitere.
Hat das Jobcenter Vorpommern-Rügen weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-Damgarten, Ribnitz-Damgarten; Eigenbetrieb Jobcenter Standort Grimmen, Grimmen; Eigenbetrieb Jobcenter Standort Bergen auf Rügen, Bergen auf Rügen.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Vorpommern-Rügen, wenn es den Bescheid erlassen hat.