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Ribnitz-Damgarten · Landkreis Vorpommern-Rügen · 15.333 Einwohner

Jobcenter für Ribnitz-Damgarten

Zuständig ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen mit Sitz in Stralsund. In Ribnitz-Damgarten gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Ribnitz-Damgarten: 18311

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Stralsund

Standort in Ribnitz-Damgarten

  • Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-DamgartenScheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten

Jobcenter Vorpommern-Rügen

Anschrift
Jobcenter Vorpommern-Rügen
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund
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Erreichbarkeit
Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin
Fax
+49 3831 46397-100
Website des Jobcenters
lk-vr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Ribnitz-Damgarten zuständig?

Für Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig, Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund, Telefon +49 3831 46397-0.

Gibt es ein Jobcenter in Ribnitz-Damgarten?

Ja. Das Jobcenter Vorpommern-Rügen hat in Ribnitz-Damgarten einen Standort: Eigenbetrieb Jobcenter Standort Ribnitz-Damgarten, Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ribnitz-Damgarten?

Zur Gemeinde Ribnitz-Damgarten gehören die Postleitzahlen 18311. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen erreichbar?

Erreichbarkeit: Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen für