Grimmen · Landkreis Vorpommern-Rügen · 9.076 Einwohner
Jobcenter für Grimmen
Zuständig ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen mit Sitz in Stralsund. In Grimmen gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Grimmen: 18507
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Stralsund
Standort in Grimmen
- Eigenbetrieb Jobcenter Standort GrimmenBahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
Jobcenter Vorpommern-Rügen
- Anschrift
- Jobcenter Vorpommern-Rügen
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3831 46397-0
- Erreichbarkeit
- Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin
- jobcenter@jc-vr.de
- Fax
- +49 3831 46397-100
- Website des Jobcenters
- lk-vr.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Grimmen zuständig?
Für Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen zuständig, Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund, Telefon +49 3831 46397-0.
Gibt es ein Jobcenter in Grimmen?
Ja. Das Jobcenter Vorpommern-Rügen hat in Grimmen einen Standort: Eigenbetrieb Jobcenter Standort Grimmen, Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen.
Welche Postleitzahlen gehören zu Grimmen?
Zur Gemeinde Grimmen gehören die Postleitzahlen 18507. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Vorpommern-Rügen erreichbar?
Erreichbarkeit: Bürgerservice Stralsund Mo, Mi, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr; telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Vorsprachen bei den persönlichen Ansprechpersonen nur mit Termin.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).