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Mecklenburg-Vorpommern

Jobcenter Landkreis Rostock

Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 218.721 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Rostock
Eisenbahnstraße 12
18273 Güstrow
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 und 13:30–16 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Rostock zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Rostock?

Anschrift: Eisenbahnstraße 12, 18273 Güstrow. Telefon: +49 3843 775-0. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 und 13:30–16 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Rostock zuständig?

Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz, Satow und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Rostock weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Standort Bad Doberan, Bad Doberan; Standort Rostock, Rostock; Standort Teterow, Teterow.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Rostock online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Rostock.

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