Mecklenburg-Vorpommern
Jobcenter Landkreis Rostock
Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 218.721 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Rostock
Eisenbahnstraße 12
18273 Güstrow
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3843 775-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 und 13:30–16 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort Bad DoberanKammerhof 2, 18209 Bad Doberan
- Standort RostockKopernikusstraße 1c, 18057 Rostock
- Standort TeterowRostocker Straße 43-51, 17166 Teterow
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Rostock zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Güstrow28.959 Einw.
- Bad Doberan13.079 Einw.
- Teterow8.186 Einw.
- Kühlungsborn8.088 Einw.
- Bützow7.745 Einw.
- Dummerstorf7.562 Einw.
- Sanitz6.533 Einw.
- Satow6.336 Einw.
- Laage6.253 Einw.
- Schwaan4.976 Einw.
- Kröpelin4.899 Einw.
- Elmenhorst/Lichtenhagen4.186 Einw.
- Graal-Müritz4.141 Einw.
- Tessin4.139 Einw.
- Neubukow3.969 Einw.
- Kritzmow3.964 Einw.
- Broderstorf3.743 Einw.
- Bentwisch3.582 Einw.
- Lalendorf3.493 Einw.
- Krakow am See3.324 Einw.
- Admannshagen-Bargeshagen2.933 Einw.
- Rövershagen2.894 Einw.
- Lambrechtshagen2.894 Einw.
- Roggentin2.703 Einw.
- Gnoien2.703 Einw.
- Papendorf2.464 Einw.
- Nienhagen2.218 Einw.
- Rerik2.166 Einw.
- Gelbensande1.828 Einw.
- Börgerende-Rethwisch1.621 Einw.
- Bernitt1.564 Einw.
- Gülzow-Prüzen1.517 Einw.
- Ziesendorf1.435 Einw.
- Wardow1.348 Einw.
- Stäbelow1.348 Einw.
- Biendorf1.328 Einw.
- Bartenshagen-Parkentin1.310 Einw.
- Carinerland1.300 Einw.
- Mönchhagen1.290 Einw.
- Jürgenshagen1.127 Einw.
- Mühl Rosin1.125 Einw.
- Blankenhagen1.100 Einw.
- Bastorf1.096 Einw.
- Tarnow1.092 Einw.
- Jördenstorf1.066 Einw.
- Gutow1.021 Einw.
- Groß Wokern1.015 Einw.
- Reddelich1.014 Einw.
- Lüssow981 Einw.
- Retschow979 Einw.
- Behren-Lübchin940 Einw.
- Pölchow939 Einw.
- Walkendorf922 Einw.
- Warnow918 Einw.
- Wittenbeck899 Einw.
- Cammin849 Einw.
- Wiendorf818 Einw.
- Lohmen814 Einw.
- Baumgarten810 Einw.
- Klein Belitz802 Einw.
- Altkalen790 Einw.
- Groß Wüstenfelde787 Einw.
- Poppendorf754 Einw.
- Hohenfelde746 Einw.
- Plaaz742 Einw.
- Prebberede737 Einw.
- Steinhagen671 Einw.
- Bröbberow671 Einw.
- Kuchelmiß668 Einw.
- Thulendorf658 Einw.
- Zehna639 Einw.
- Mistorf619 Einw.
- Dolgen am See619 Einw.
- Rühn612 Einw.
- Groß Roge578 Einw.
- Hoppenrade576 Einw.
- Steffenshagen554 Einw.
- Selpin520 Einw.
- Alt Bukow512 Einw.
- Am Salzhaff512 Einw.
- Dobbin-Linstow510 Einw.
- Hohen Sprenz506 Einw.
- Sukow-Levitzow505 Einw.
- Sarmstorf500 Einw.
- Thelkow489 Einw.
- Zarnewanz470 Einw.
- Zepelin466 Einw.
- Schwasdorf432 Einw.
- Dahmen429 Einw.
- Lelkendorf417 Einw.
- Glasewitz412 Einw.
- Schorssow412 Einw.
- Benitz405 Einw.
- Vorbeck397 Einw.
- Alt Sührkow389 Einw.
- Thürkow374 Einw.
- Reimershagen369 Einw.
- Rukieten363 Einw.
- Hohen Demzin361 Einw.
- Kassow357 Einw.
- Finkenthal332 Einw.
- Warnkenhagen315 Einw.
- Kuhs313 Einw.
- Groß Schwiesow281 Einw.
- Gnewitz268 Einw.
- Dalkendorf266 Einw.
- Klein Upahl229 Einw.
- Dreetz191 Einw.
- Nustrow174 Einw.
- Stubbendorf172 Einw.
- Grammow164 Einw.
- Penzin140 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Rostock?
Anschrift: Eisenbahnstraße 12, 18273 Güstrow. Telefon: +49 3843 775-0. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–12:30 und 13:30–16 Uhr.
Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Rostock zuständig?
Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz, Satow und weitere.
Hat das Jobcenter Landkreis Rostock weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Standort Bad Doberan, Bad Doberan; Standort Rostock, Rostock; Standort Teterow, Teterow.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Rostock online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Rostock.