Mecklenburg-Vorpommern
Jobcenter Nordwestmecklenburg
Zuständig für 83 Städte und Gemeinden mit rund 156.692 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Nordwestmecklenburg
Werkstraße 2
23970 Wismar
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3841 414-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr. Öffnungszeiten am Donnerstagnachmittag nur für Berufstätige. Nutzen Sie auch die Ihnen bekannten Durchwahlnummern.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3841 414-509
- Website des Jobcenters
- jobcenter-nwm.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort GadebuschAgnes-Karll-Straße 22, 19205 Gadebusch
- Standort GrevesmühlenGoethestraße 1, 23936 Grevesmühlen
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Wismar43.329 Einw.
- Grevesmühlen10.167 Einw.
- Lüdersdorf5.159 Einw.
- Gadebusch5.087 Einw.
- Schönberg4.321 Einw.
- Neukloster3.925 Einw.
- Dassow3.922 Einw.
- Bad Kleinen3.704 Einw.
- Rehna3.542 Einw.
- Warin3.255 Einw.
- Dorf Mecklenburg3.183 Einw.
- Selmsdorf3.083 Einw.
- Klütz3.036 Einw.
- Gägelow2.529 Einw.
- Bobitz2.514 Einw.
- Insel Poel2.507 Einw.
- Boltenhagen2.430 Einw.
- Neuburg2.166 Einw.
- Upahl1.842 Einw.
- Brüsewitz1.842 Einw.
- Kalkhorst1.732 Einw.
- Stepenitztal1.728 Einw.
- Lübow1.555 Einw.
- Lützow1.546 Einw.
- Lübstorf1.487 Einw.
- Hornstorf1.359 Einw.
- Schlagsdorf1.296 Einw.
- Zurow1.291 Einw.
- Damshagen1.281 Einw.
- Carlow1.212 Einw.
- Alt Meteln1.190 Einw.
- Blowatz1.111 Einw.
- Klein Trebbow1.053 Einw.
- Hohenkirchen1.029 Einw.
- Roggendorf996 Einw.
- Mühlen Eichsen946 Einw.
- Seehof943 Einw.
- Königsfeld929 Einw.
- Krembz864 Einw.
- Glasin799 Einw.
- Zierow751 Einw.
- Gottesgabe750 Einw.
- Ventschow735 Einw.
- Schildetal719 Einw.
- Dragun716 Einw.
- Hohen Viecheln709 Einw.
- Wedendorfersee684 Einw.
- Pokrent660 Einw.
- Veelböken657 Einw.
- Grambow647 Einw.
- Benz642 Einw.
- Testorf-Steinfort636 Einw.
- Warnow630 Einw.
- Krusenhagen600 Einw.
- Siemz-Niendorf581 Einw.
- Barnekow577 Einw.
- Groß Stieten566 Einw.
- Dalberg-Wendelstorf560 Einw.
- Pingelshagen558 Einw.
- Rüting542 Einw.
- Jesendorf524 Einw.
- Cramonshagen522 Einw.
- Zickhusen516 Einw.
- Boiensdorf493 Einw.
- Metelsdorf479 Einw.
- Roggenstorf452 Einw.
- Groß Molzahn415 Einw.
- Holdorf409 Einw.
- Utecht390 Einw.
- Perlin379 Einw.
- Bernstorf368 Einw.
- Rieps364 Einw.
- Bibow346 Einw.
- Kneese328 Einw.
- Züsow301 Einw.
- Menzendorf240 Einw.
- Lübberstorf233 Einw.
- Roduchelstorf232 Einw.
- Thandorf186 Einw.
- Rögnitz185 Einw.
- Passee185 Einw.
- Dechow178 Einw.
- Grieben157 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Nordwestmecklenburg?
Anschrift: Werkstraße 2, 23970 Wismar. Telefon: +49 3841 414-0. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr. Öffnungszeiten am Donnerstagnachmittag nur für Berufstätige. Nutzen Sie auch die Ihnen bekannten Durchwahlnummern..
Für welche Orte ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg zuständig?
Für 83 Städte und Gemeinden, darunter Wismar, Grevesmühlen, Lüdersdorf, Gadebusch, Schönberg, Neukloster, Dassow, Bad Kleinen und weitere.
Hat das Jobcenter Nordwestmecklenburg weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Gadebusch, Gadebusch; Standort Grevesmühlen, Grevesmühlen.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Nordwestmecklenburg online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Nordwestmecklenburg.