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Grevesmühlen · Landkreis Nordwestmecklenburg · 10.167 Einwohner

Jobcenter für Grevesmühlen

Zuständig ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg mit Sitz in Wismar. In Grevesmühlen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Grevesmühlen: 23936

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Schwerin

Standort in Grevesmühlen

  • Standort GrevesmühlenGoethestraße 1, 23936 Grevesmühlen

Jobcenter Nordwestmecklenburg

Anschrift
Jobcenter Nordwestmecklenburg
Werkstraße 2
23970 Wismar
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr. Öffnungszeiten am Donnerstagnachmittag nur für Berufstätige. Nutzen Sie auch die Ihnen bekannten Durchwahlnummern.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3841 414-509
Website des Jobcenters
jobcenter-nwm.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Grevesmühlen zuständig?

Für Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg zuständig, Werkstraße 2, 23970 Wismar, Telefon +49 3841 414-0.

Gibt es ein Jobcenter in Grevesmühlen?

Ja. Das Jobcenter Nordwestmecklenburg hat in Grevesmühlen einen Standort: Standort Grevesmühlen, Goethestraße 1, 23936 Grevesmühlen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grevesmühlen?

Zur Gemeinde Grevesmühlen gehören die Postleitzahlen 23936. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17 Uhr. Öffnungszeiten am Donnerstagnachmittag nur für Berufstätige. Nutzen Sie auch die Ihnen bekannten Durchwahlnummern..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Nordwestmecklenburg für