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Brandenburg

Jobcenter Uckermark

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 117.432 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Uckermark
Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr
Fax
+49 3984 70-4466
Website des Jobcenters
jobcenter-uckermark.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Uckermark zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Uckermark?

Anschrift: Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau. Telefon: +49 3984 70-1552. Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Uckermark zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Schwedt/Oder, Prenzlau, Templin, Angermünde, Nordwestuckermark, Lychen, Boitzenburger Land, Uckerland und weitere.

Hat das Jobcenter Uckermark weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Geschäftsstelle Angermünde, Angermünde; Geschäftsstelle Schwedt/Oder, Schwedt/Oder; Geschäftsstelle Templin, Templin.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Uckermark, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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