Brandenburg
Jobcenter Uckermark
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 117.432 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Uckermark
Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3984 70-1552
- Erreichbarkeit
- Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr
- Fax
- +49 3984 70-4466
- Website des Jobcenters
- jobcenter-uckermark.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Geschäftsstelle AngermündeBerliner Straße 72, 16278 Angermünde
- Geschäftsstelle Schwedt/OderBerliner Straße 123, 16303 Schwedt/Oder
- Geschäftsstelle TemplinFriedrich-Engels-Straße 11, 17268 Templin
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Uckermark zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Schwedt/Oder33.730 Einw.
- Prenzlau18.928 Einw.
- Templin15.590 Einw.
- Angermünde14.233 Einw.
- Nordwestuckermark4.097 Einw.
- Lychen3.139 Einw.
- Boitzenburger Land2.944 Einw.
- Uckerland2.412 Einw.
- Gartz (Oder)2.328 Einw.
- Brüssow1.842 Einw.
- Casekow1.743 Einw.
- Gramzow1.728 Einw.
- Oberuckersee1.589 Einw.
- Gerswalde1.468 Einw.
- Milmersdorf1.389 Einw.
- Uckerfelde962 Einw.
- Grünow956 Einw.
- Pinnow913 Einw.
- Randowtal876 Einw.
- Tantow791 Einw.
- Göritz788 Einw.
- Mescherin726 Einw.
- Hohenselchow-Groß Pinnow694 Einw.
- Schenkenberg630 Einw.
- Carmzow-Wallmow570 Einw.
- Schönfeld535 Einw.
- Flieth-Stegelitz488 Einw.
- Temmen-Ringenwalde486 Einw.
- Zichow479 Einw.
- Mittenwalde378 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Uckermark?
Anschrift: Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau. Telefon: +49 3984 70-1552. Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr.
Für welche Orte ist das Jobcenter Uckermark zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Schwedt/Oder, Prenzlau, Templin, Angermünde, Nordwestuckermark, Lychen, Boitzenburger Land, Uckerland und weitere.
Hat das Jobcenter Uckermark weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Geschäftsstelle Angermünde, Angermünde; Geschäftsstelle Schwedt/Oder, Schwedt/Oder; Geschäftsstelle Templin, Templin.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Uckermark, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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