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Brandenburg

Jobcenter Ostprignitz-Ruppin

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 99.152 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Ostprignitz-Ruppin
Rheinsberger Straße 18
16909 Wittstock/Dosse
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr, Di 8–17 Uhr, Do 8–16 Uhr; Mi und Fr nur für Terminkunden
Fax
+49 3391 68888 2226
Website des Jobcenters
ostprignitz-ruppin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin?

Anschrift: Rheinsberger Straße 18, 16909 Wittstock/Dosse. Telefon: +49 3394 465 520. Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–17 Uhr, Do 8–16 Uhr; Mi und Fr nur für Terminkunden.

Für welche Orte ist das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Neuruppin, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Rheinsberg, Wusterhausen/Dosse, Heiligengrabe, Neustadt (Dosse) und weitere.

Hat das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Geschäftsstelle Neuruppin, Neuruppin; Geschäftsstelle Kyritz, Kyritz.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Ostprignitz-Ruppin, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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