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Brandenburg

Jobcenter Märkisch-Oderland

Zuständig für 45 Städte und Gemeinden mit rund 197.817 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Märkisch-Oderland
Fichtenweg 5
15306 Seelow
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Wir sind auf vielen Wegen für Sie da! Nutzen Sie unsere digitalen Angebote, erreichbar über unsere Jobcenter-App oder unsere Webseite https://jobcenter-mol.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3346 8528-660
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Märkisch-Oderland zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Märkisch-Oderland?

Anschrift: Fichtenweg 5, 15306 Seelow. Telefon: +49 3346 8528-500. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Wir sind auf vielen Wegen für Sie da! Nutzen Sie unsere digitalen Angebote, erreichbar über unsere Jobcenter-App oder unsere Webseite https://jobcenter-mol.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Märkisch-Oderland zuständig?

Für 45 Städte und Gemeinden, darunter Strausberg, Neuenhagen bei Berlin, Hoppegarten, Rüdersdorf bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Fredersdorf-Vogelsdorf, Bad Freienwalde (Oder), Altlandsberg und weitere.

Hat das Jobcenter Märkisch-Oderland weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Standort Bad Freienwalde, Bad Freienwalde; Standort Seelow, Fichtenweg 3, Seelow; Standort Strausberg, Strausberg.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Märkisch-Oderland, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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