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Strausberg · Landkreis Märkisch-Oderland · 27.719 Einwohner

Jobcenter für Strausberg

Zuständig ist das Jobcenter Märkisch-Oderland mit Sitz in Seelow. In Strausberg gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Strausberg: 15344

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Frankfurt (Oder)

Standort in Strausberg

  • Standort StrausbergPrötzeler Chaussee 7k, 15344 Strausberg

Jobcenter Märkisch-Oderland

Anschrift
Jobcenter Märkisch-Oderland
Fichtenweg 5
15306 Seelow
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Wir sind auf vielen Wegen für Sie da! Nutzen Sie unsere digitalen Angebote, erreichbar über unsere Jobcenter-App oder unsere Webseite https://jobcenter-mol.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3346 8528-660
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Strausberg zuständig?

Für Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland) ist das Jobcenter Märkisch-Oderland zuständig, Fichtenweg 5, 15306 Seelow, Telefon +49 3346 8528-500.

Gibt es ein Jobcenter in Strausberg?

Ja. Das Jobcenter Märkisch-Oderland hat in Strausberg einen Standort: Standort Strausberg, Prötzeler Chaussee 7k, 15344 Strausberg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Strausberg?

Zur Gemeinde Strausberg gehören die Postleitzahlen 15344. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Märkisch-Oderland erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Wir sind auf vielen Wegen für Sie da! Nutzen Sie unsere digitalen Angebote, erreichbar über unsere Jobcenter-App oder unsere Webseite https://jobcenter-mol.de.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Märkisch-Oderland für