Schwedt/Oder · Landkreis Uckermark · 33.730 Einwohner
Jobcenter für Schwedt/Oder
Zuständig ist das Jobcenter Uckermark mit Sitz in Prenzlau. In Schwedt/Oder gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Schwedt/Oder: 16303
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Neuruppin
Standort in Schwedt/Oder
- Geschäftsstelle Schwedt/OderBerliner Straße 123, 16303 Schwedt/Oder
Jobcenter Uckermark
- Anschrift
- Jobcenter Uckermark
Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3984 70-1552
- Erreichbarkeit
- Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr
- Fax
- +49 3984 70-4466
- Website des Jobcenters
- jobcenter-uckermark.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Schwedt/Oder zuständig?
Für Schwedt/Oder (Landkreis Uckermark) ist das Jobcenter Uckermark zuständig, Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau, Telefon +49 3984 70-1552.
Gibt es ein Jobcenter in Schwedt/Oder?
Ja. Das Jobcenter Uckermark hat in Schwedt/Oder einen Standort: Geschäftsstelle Schwedt/Oder, Berliner Straße 123, 16303 Schwedt/Oder.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schwedt/Oder?
Zur Gemeinde Schwedt/Oder gehören die Postleitzahlen 16303. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Uckermark erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi geschlossen, Do nur nach Vereinbarung, Fr 8–11:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).