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Berlin

Jobcenter Berlin Spandau

Zuständig für Spandau. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Berlin Spandau
Altonaer Straße 70/72
13581 Berlin
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mi: nur terminliche Vorsprachen Do: 11.30-13.00 Uhr nur terminierte Vorsprachen, Do: 13.00-18.00 Uhr nur für Berufstätige/Maßnahme-Teilnehmer
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 30 555571-6999
Website des Jobcenters
berlin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Berlin Spandau zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Berlin Spandau?

Anschrift: Altonaer Straße 70/72, 13581 Berlin. Telefon: +49 30 555571-2222. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mi: nur terminliche Vorsprachen Do: 11.30-13.00 Uhr nur terminierte Vorsprachen, Do: 13.00-18.00 Uhr nur für Berufstätige/Maßnahme-Teilnehmer. E-Mail: jobcenter-berlin-spandau@jobcenter-ge.de.

Hat das Jobcenter Berlin Spandau weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Berlin, Wohlrabedamm 32, Berlin.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Berlin Spandau online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Berlin Spandau.

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