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Berlin

Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Zuständig für Friedrichshain-Kreuzberg. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landsberger Allee 50/52
10249 Berlin
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mittwoch nur nach Vereinbarung; Donnerstag ab 12:30Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer*innen
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 30 555544-1003
Website des Jobcenters
berlin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg?

Anschrift: Landsberger Allee 50/52, 10249 Berlin. Telefon: +49 30 555544-7010. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mittwoch nur nach Vereinbarung; Donnerstag ab 12:30Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer*innen. E-Mail: jobcenter-berlin-friedrichshain-kreuzberg@jobcenter-ge.de.

Hat das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Berlin, Charlottenstraße 87 - 90, Berlin.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.

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