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Berlin

Jobcenter Berlin Reinickendorf

Zuständig für Reinickendorf. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Miraustraße 54
13509 Berlin
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Erreichbarkeit
Mo, Di 8–14 Uhr; Do 8–18 Uhr; Fr 8–12:30 Uhr. Mi nur mit Termin! Do 14-18 Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer. Für Beratungen bitte einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie die digitalen Angebote.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 30 555536-6978
Website des Jobcenters
berlin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Berlin Reinickendorf zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Berlin Reinickendorf?

Anschrift: Miraustraße 54, 13509 Berlin. Telefon: +49 30 555536-6882. Erreichbarkeit: Mo, Di 8–14 Uhr; Do 8–18 Uhr; Fr 8–12:30 Uhr. Mi nur mit Termin! Do 14-18 Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer. Für Beratungen bitte einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie die digitalen Angebote..

Hat das Jobcenter Berlin Reinickendorf weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Berlin, Innungsstraße 40, Berlin.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Berlin Reinickendorf online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Berlin Reinickendorf.

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