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Berlin

Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Goslarer Ufer 37
10589 Berlin
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mittwochs nur terminierte Beratung, donnerstags ab 13:00 Uhr nur für Berufstätige geöffnet. Weiteres unter: www.berlin.de/jobcenter-charlottenburg-wilmersdorf/
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 30 555532-6993
Website des Jobcenters
berlin.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf?

Anschrift: Goslarer Ufer 37, 10589 Berlin. Telefon: +49 30 555532-2222. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–18 Uhr. Mittwochs nur terminierte Beratung, donnerstags ab 13:00 Uhr nur für Berufstätige geöffnet. Weiteres unter: www.berlin.de/jobcenter-charlottenburg-wilmersdorf/.

Hat das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Berlin, Königin-Elisabeth-Straße 49, Berlin.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.

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