Berlin
Jobcenter Berlin Mitte
Zuständig für Mitte. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Berlin Mitte
Seydelstraße 2-5
10117 Berlin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 30 555545-2222
- Erreichbarkeit
- Vorsprache nur mit Termin: Terminbuchung online unter www.berlin.de/jobcenter-mitte oder über die Jobcenter-App.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 30 555545-6602
- Website des Jobcenters
- berlin.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort Berlin, Kapweg 3-5Kapweg 3-5, 13405 Berlin
- Standort Berlin, Lehrter Straße 46Lehrter Straße 46, 10557 Berlin
- Standort Berlin, Müllerstraße 147Müllerstraße 147, 13353 Berlin
- Standort Berlin, Müllerstraße 16Müllerstraße 16, 13353 Berlin
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Berlin Mitte zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Mitte
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Berlin Mitte?
Anschrift: Seydelstraße 2-5, 10117 Berlin. Telefon: +49 30 555545-2222. Erreichbarkeit: Vorsprache nur mit Termin: Terminbuchung online unter www.berlin.de/jobcenter-mitte oder über die Jobcenter-App.. E-Mail: jobcenter-berlin-mitte@jobcenter-ge.de.
Hat das Jobcenter Berlin Mitte weitere Standorte?
Ja, 4 weitere Standorte: Standort Berlin, Kapweg 3-5, Berlin; Standort Berlin, Lehrter Straße 46, Berlin; Standort Berlin, Müllerstraße 147, Berlin; Standort Berlin, Müllerstraße 16, Berlin.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Berlin Mitte, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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