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Trebur · Landkreis Groß-Gerau · 12.799 Einwohner

Jobcenter für Trebur

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau mit Sitz in Groß-Gerau.

Postleitzahlen in Trebur: 65468

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Darmstadt

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau

Anschrift
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 7
64521 Groß-Gerau
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr (Servicebüros); Vorsprache in den zentralen Verwaltungsbereichen nur nach Terminvergabe
Fax
+49 6152 6384-222
Website des Jobcenters
jobcenter-gg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Trebur zuständig?

Für Trebur (Landkreis Groß-Gerau) ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau zuständig, Wilhelm-Seipp-Straße 7, 64521 Groß-Gerau, Telefon +49 6152 9854-200.

Welche Postleitzahlen gehören zu Trebur?

Zur Gemeinde Trebur gehören die Postleitzahlen 65468. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr (Servicebüros); Vorsprache in den zentralen Verwaltungsbereichen nur nach Terminvergabe.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau für