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Rüsselsheim am Main · Landkreis Groß-Gerau · 65.627 Einwohner

Jobcenter für Rüsselsheim am Main

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau mit Sitz in Groß-Gerau. In Rüsselsheim am Main gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Rüsselsheim am Main: 65428

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Darmstadt

Standort in Rüsselsheim am Main

  • Servicebüro RüsselsheimEisenstraße 40, 65428 Rüsselsheimzuständig für Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim

Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau

Anschrift
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 7
64521 Groß-Gerau
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr (Servicebüros); Vorsprache in den zentralen Verwaltungsbereichen nur nach Terminvergabe
Fax
+49 6152 6384-222
Website des Jobcenters
jobcenter-gg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Rüsselsheim am Main zuständig?

Für Rüsselsheim am Main (Landkreis Groß-Gerau) ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau zuständig, Wilhelm-Seipp-Straße 7, 64521 Groß-Gerau, Telefon +49 6152 9854-200.

Gibt es ein Jobcenter in Rüsselsheim am Main?

Ja. Das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau hat in Rüsselsheim am Main einen Standort: Servicebüro Rüsselsheim, Eisenstraße 40, 65428 Rüsselsheim.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rüsselsheim am Main?

Zur Gemeinde Rüsselsheim am Main gehören die Postleitzahlen 65428. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr (Servicebüros); Vorsprache in den zentralen Verwaltungsbereichen nur nach Terminvergabe.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau für