Röthenbach a. d. Pegnitz · Landkreis Nürnberger Land · 12.529 Einwohner
Jobcenter für Röthenbach a. d. Pegnitz
Zuständig ist das Jobcenter Nürnberger Land mit Sitz in Lauf.
Postleitzahlen in Röthenbach a. d. Pegnitz: 90552
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Nürnberg
Jobcenter Nürnberger Land
- Anschrift
- Jobcenter Nürnberger Land
Hersbrucker Straße 52c
91207 Lauf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9123 980-218
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12:30 Uhr. Bitte beachten Sie: Für alle Gespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dringende Anliegen können kurzfristig terminiert werden.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 9123 980-299
- Website des Jobcenters
- nuernberger-land.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Röthenbach a. d. Pegnitz zuständig?
Für Röthenbach a. d. Pegnitz (Landkreis Nürnberger Land) ist das Jobcenter Nürnberger Land zuständig, Hersbrucker Straße 52c, 91207 Lauf, Telefon +49 9123 980-218.
Welche Postleitzahlen gehören zu Röthenbach a. d. Pegnitz?
Zur Gemeinde Röthenbach a. d. Pegnitz gehören die Postleitzahlen 90552. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Nürnberger Land erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr. Bitte beachten Sie: Für alle Gespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dringende Anliegen können kurzfristig terminiert werden..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).