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Ostercappeln · Landkreis Osnabrück · 9.734 Einwohner

Jobcenter für Ostercappeln

Zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück mit Sitz in Osnabrück. In Ostercappeln gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Ostercappeln: 49179

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Osnabrück

Standort in Ostercappeln

  • MaßArbeit kAöR - Außenstelle OstercappelnWindthorststraße 3, 49179 OstercappelnBad Essen, Belm, Bohmte, Ostercappeln

MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück

Anschrift
MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
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Erreichbarkeit
Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 541 501-63911
Website des Jobcenters
massarbeit.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Ostercappeln zuständig?

Für Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück zuständig, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon +49 541 501-3911.

Gibt es ein Jobcenter in Ostercappeln?

Ja. Die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück hat in Ostercappeln einen Standort: MaßArbeit kAöR - Außenstelle Ostercappeln, Windthorststraße 3, 49179 Ostercappeln.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ostercappeln?

Zur Gemeinde Ostercappeln gehören die Postleitzahlen 49179. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück für