Jobcenter-Verzeichnis.org

Bersenbrück · Landkreis Osnabrück · 8.221 Einwohner

Jobcenter für Bersenbrück

Zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück mit Sitz in Osnabrück. In Bersenbrück gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bersenbrück: 49593

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Osnabrück

Standort in Bersenbrück

  • MaßArbeit kAöR - Außenstelle BersenbrückAm Bahnhof 15, 49593 BersenbrückAlfhausen, Ankum, Badbergen, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Menslage, Nortrup, Quakenbrück, Rieste

MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück

Anschrift
MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 541 501-63911
Website des Jobcenters
massarbeit.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bersenbrück zuständig?

Für Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück zuständig, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon +49 541 501-3911.

Gibt es ein Jobcenter in Bersenbrück?

Ja. Die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück hat in Bersenbrück einen Standort: MaßArbeit kAöR - Außenstelle Bersenbrück, Am Bahnhof 15, 49593 Bersenbrück.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bersenbrück?

Zur Gemeinde Bersenbrück gehören die Postleitzahlen 49593. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück für