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Georgsmarienhütte · Landkreis Osnabrück · 31.244 Einwohner

Jobcenter für Georgsmarienhütte

Zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück mit Sitz in Osnabrück. In Georgsmarienhütte gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Georgsmarienhütte: 49124

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Osnabrück

Standort in Georgsmarienhütte

  • MaßArbeit kAöR - Außenstelle GeorgsmarienhütteHeinrich-Stürmann-Weg 5, 49124 GeorgsmarienhütteGeorgsmarienhütte, Hagen a.T.W., Hasbergen

MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück

Anschrift
MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 541 501-63911
Website des Jobcenters
massarbeit.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Georgsmarienhütte zuständig?

Für Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück) ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück zuständig, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon +49 541 501-3911.

Gibt es ein Jobcenter in Georgsmarienhütte?

Ja. Die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück hat in Georgsmarienhütte einen Standort: MaßArbeit kAöR - Außenstelle Georgsmarienhütte, Heinrich-Stürmann-Weg 5, 49124 Georgsmarienhütte.

Welche Postleitzahlen gehören zu Georgsmarienhütte?

Zur Gemeinde Georgsmarienhütte gehören die Postleitzahlen 49124. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreishaus Osnabrück: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Zutritt nur mit Termin; Außenstellen: Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist die MaßArbeit – Kommunale Arbeitsvermittlung Landkreis Osnabrück für