Neustadt am Rübenberge · Landkreis Region Hannover · 44.668 Einwohner
Jobcenter für Neustadt am Rübenberge
Zuständig ist das Jobcenter Region Hannover mit Sitz in Hannover. In Neustadt am Rübenberge gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Neustadt am Rübenberge: 31535
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Hannover
Standort in Neustadt am Rübenberge
- Standort Neustadt am RübenbergeWunstorfer Straße 4, 31535 Neustadt am Rübenberge
Jobcenter Region Hannover
- Anschrift
- Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Straße 245
30179 Hannover
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 511 6559-1000
- Erreichbarkeit
- Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- jobcenter-region-hannover.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Neustadt am Rübenberge zuständig?
Für Neustadt am Rübenberge (Landkreis Region Hannover) ist das Jobcenter Region Hannover zuständig, Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover, Telefon +49 511 6559-1000.
Gibt es ein Jobcenter in Neustadt am Rübenberge?
Ja. Das Jobcenter Region Hannover hat in Neustadt am Rübenberge einen Standort: Standort Neustadt am Rübenberge, Wunstorfer Straße 4, 31535 Neustadt am Rübenberge.
Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt am Rübenberge?
Zur Gemeinde Neustadt am Rübenberge gehören die Postleitzahlen 31535. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Region Hannover erreichbar?
Erreichbarkeit: Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).