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Neustadt am Rübenberge · Landkreis Region Hannover · 44.668 Einwohner

Jobcenter für Neustadt am Rübenberge

Zuständig ist das Jobcenter Region Hannover mit Sitz in Hannover. In Neustadt am Rübenberge gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Neustadt am Rübenberge: 31535

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Hannover

Standort in Neustadt am Rübenberge

  • Standort Neustadt am RübenbergeWunstorfer Straße 4, 31535 Neustadt am Rübenberge

Jobcenter Region Hannover

Anschrift
Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Straße 245
30179 Hannover
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-region-hannover.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Neustadt am Rübenberge zuständig?

Für Neustadt am Rübenberge (Landkreis Region Hannover) ist das Jobcenter Region Hannover zuständig, Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover, Telefon +49 511 6559-1000.

Gibt es ein Jobcenter in Neustadt am Rübenberge?

Ja. Das Jobcenter Region Hannover hat in Neustadt am Rübenberge einen Standort: Standort Neustadt am Rübenberge, Wunstorfer Straße 4, 31535 Neustadt am Rübenberge.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt am Rübenberge?

Zur Gemeinde Neustadt am Rübenberge gehören die Postleitzahlen 31535. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Region Hannover erreichbar?

Erreichbarkeit: Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Region Hannover für