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Lehrte · Landkreis Region Hannover · 44.255 Einwohner

Jobcenter für Lehrte

Zuständig ist das Jobcenter Region Hannover mit Sitz in Hannover. In Lehrte gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Lehrte: 31275

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Hannover

Standorte in Lehrte

  • Standort Lehrte, Burgdorfer Straße 10aBurgdorfer Straße 10a, 31275 Lehrte
  • Standort Lehrte, Burgdorfer Straße 12bBurgdorfer Straße 12b, 31275 Lehrte

Jobcenter Region Hannover

Anschrift
Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Straße 245
30179 Hannover
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-region-hannover.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Lehrte zuständig?

Für Lehrte (Landkreis Region Hannover) ist das Jobcenter Region Hannover zuständig, Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover, Telefon +49 511 6559-1000.

Gibt es ein Jobcenter in Lehrte?

Ja. Das Jobcenter Region Hannover hat in Lehrte 2 Standorte: Standort Lehrte, Burgdorfer Straße 10a, Burgdorfer Straße 10a, 31275 Lehrte; Standort Lehrte, Burgdorfer Straße 12b, Burgdorfer Straße 12b, 31275 Lehrte.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lehrte?

Zur Gemeinde Lehrte gehören die Postleitzahlen 31275. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Region Hannover erreichbar?

Erreichbarkeit: Zentrale Serviceeinheit telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr; Öffnungszeiten je Standort..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Region Hannover für