Neunkirchen-Seelscheid · Rhein-Sieg-Kreis · 20.283 Einwohner
Jobcenter für Neunkirchen-Seelscheid
Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Sieg mit Sitz in Troisdorf.
Postleitzahlen in Neunkirchen-Seelscheid: 53819
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln
Jobcenter Rhein-Sieg
- Anschrift
- Jobcenter Rhein-Sieg
Mülheimer Straße 9
53840 Troisdorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2241 3978-0
- Erreichbarkeit
- Geschäftsstellen Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; telefonisch (ServiceCenter) Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2241 3978-499
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rhein-sieg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Neunkirchen-Seelscheid zuständig?
Für Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Sieg zuständig, Mülheimer Straße 9, 53840 Troisdorf, Telefon +49 2241 3978-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Neunkirchen-Seelscheid?
Zur Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehören die Postleitzahlen 53819. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Rhein-Sieg erreichbar?
Erreichbarkeit: Geschäftsstellen Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; telefonisch (ServiceCenter) Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).