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Hennef (Sieg) · Rhein-Sieg-Kreis · 48.188 Einwohner

Jobcenter für Hennef (Sieg)

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Sieg mit Sitz in Troisdorf.

Postleitzahlen in Hennef (Sieg): 53773

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln

Jobcenter Rhein-Sieg

Anschrift
Jobcenter Rhein-Sieg
Mülheimer Straße 9
53840 Troisdorf
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Geschäftsstellen Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; telefonisch (ServiceCenter) Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2241 3978-499
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-sieg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Angemessene Miete in Hennef (Sieg)

Bruttokaltmiete pro Monat laut dem Jobcenter Rhein-Sieg (Hennef).

1 Person
610,00 €
2 Personen
740,00 €
3 Personen
900,00 €
4 Personen
1.080,00 €

Alle Werte, 1,5-fach-Grenze der Karenzzeit und Mietcheck

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Hennef (Sieg) zuständig?

Für Hennef (Sieg) (Rhein-Sieg-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Sieg zuständig, Mülheimer Straße 9, 53840 Troisdorf, Telefon +49 2241 3978-0.

Wie hoch darf die Miete in Hennef (Sieg) sein?

Das Jobcenter Rhein-Sieg erkennt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 610,00 € als angemessen an, für zwei Personen 740,00 €. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Welche Postleitzahlen gehören zu Hennef (Sieg)?

Zur Gemeinde Hennef (Sieg) gehören die Postleitzahlen 53773. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Sieg erreichbar?

Erreichbarkeit: Geschäftsstellen Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; telefonisch (ServiceCenter) Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Rhein-Sieg für