Frankenberg (Eder) · Landkreis Waldeck-Frankenberg · 17.635 Einwohner
Jobcenter für Frankenberg (Eder)
Zuständig ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg mit Sitz in Korbach. In Frankenberg (Eder) gibt es 2 Standorte.
Postleitzahlen in Frankenberg (Eder): 35066
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Marburg
Standorte in Frankenberg (Eder)
- Standort Frankenberg, Berleburger Straße 20Berleburger Straße 20, 35066 Frankenberg
- Standort Frankenberg, Hainstraße 51Hainstraße 51, 35066 Frankenberg
Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- Anschrift
- Jobcenter Waldeck-Frankenberg
Medebacher Landstraße 30
34497 Korbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5631 8041-100
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 5631 8041-723
- Website des Jobcenters
- jobcenter-waldeck-frankenberg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Frankenberg (Eder) zuständig?
Für Frankenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg zuständig, Medebacher Landstraße 30, 34497 Korbach, Telefon +49 5631 8041-100.
Gibt es ein Jobcenter in Frankenberg (Eder)?
Ja. Das Jobcenter Waldeck-Frankenberg hat in Frankenberg (Eder) 2 Standorte: Standort Frankenberg, Berleburger Straße 20, Berleburger Straße 20, 35066 Frankenberg; Standort Frankenberg, Hainstraße 51, Hainstraße 51, 35066 Frankenberg.
Welche Postleitzahlen gehören zu Frankenberg (Eder)?
Zur Gemeinde Frankenberg (Eder) gehören die Postleitzahlen 35066. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).