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Bad Arolsen · Landkreis Waldeck-Frankenberg · 16.050 Einwohner

Jobcenter für Bad Arolsen

Zuständig ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg mit Sitz in Korbach. In Bad Arolsen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bad Arolsen: 34454

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Marburg

Standort in Bad Arolsen

  • Standort Bad ArolsenDr. Georg-Groscurth-Straße 3, 34454 Bad Arolsen

Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Anschrift
Jobcenter Waldeck-Frankenberg
Medebacher Landstraße 30
34497 Korbach
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 5631 8041-723
Website des Jobcenters
jobcenter-waldeck-frankenberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bad Arolsen zuständig?

Für Bad Arolsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg zuständig, Medebacher Landstraße 30, 34497 Korbach, Telefon +49 5631 8041-100.

Gibt es ein Jobcenter in Bad Arolsen?

Ja. Das Jobcenter Waldeck-Frankenberg hat in Bad Arolsen einen Standort: Standort Bad Arolsen, Dr. Georg-Groscurth-Straße 3, 34454 Bad Arolsen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Arolsen?

Zur Gemeinde Bad Arolsen gehören die Postleitzahlen 34454. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg für