Jobcenter-Verzeichnis.org

Bad Wildungen · Landkreis Waldeck-Frankenberg · 17.364 Einwohner

Jobcenter für Bad Wildungen

Zuständig ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg mit Sitz in Korbach. In Bad Wildungen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bad Wildungen: 34537

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Marburg

Standort in Bad Wildungen

  • Standort Bad WildungenStöckerstraße 1, 34537 Bad Wildungen

Jobcenter Waldeck-Frankenberg

Anschrift
Jobcenter Waldeck-Frankenberg
Medebacher Landstraße 30
34497 Korbach
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 5631 8041-723
Website des Jobcenters
jobcenter-waldeck-frankenberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bad Wildungen zuständig?

Für Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg zuständig, Medebacher Landstraße 30, 34497 Korbach, Telefon +49 5631 8041-100.

Gibt es ein Jobcenter in Bad Wildungen?

Ja. Das Jobcenter Waldeck-Frankenberg hat in Bad Wildungen einen Standort: Standort Bad Wildungen, Stöckerstraße 1, 34537 Bad Wildungen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Wildungen?

Zur Gemeinde Bad Wildungen gehören die Postleitzahlen 34537. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–12 und 13–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr. Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Waldeck-Frankenberg für