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Waren (Müritz) · Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · 20.260 Einwohner

Jobcenter für Waren (Müritz)

Zuständig ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte mit Sitz in Neubrandenburg. In Waren (Müritz) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Waren (Müritz): 17192

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Neubrandenburg

Standort in Waren (Müritz)

  • Standort WarenZum Amtsbrink 2, 17192 Waren

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte

Anschrift
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte
Ponyweg 37-43
17034 Neubrandenburg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 395 766-3333
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Waren (Müritz) zuständig?

Für Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte zuständig, Ponyweg 37-43, 17034 Neubrandenburg, Telefon +49 395 766-4096.

Gibt es ein Jobcenter in Waren (Müritz)?

Ja. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte hat in Waren (Müritz) einen Standort: Standort Waren, Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waren (Müritz)?

Zur Gemeinde Waren (Müritz) gehören die Postleitzahlen 17192. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie vorab einen Termin..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte für