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Neustrelitz · Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · 20.191 Einwohner

Jobcenter für Neustrelitz

Zuständig ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte mit Sitz in Neubrandenburg. In Neustrelitz gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Neustrelitz: 17235

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Neubrandenburg

Standort in Neustrelitz

  • Standort NeustrelitzWoldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte

Anschrift
Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte
Ponyweg 37-43
17034 Neubrandenburg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 395 766-3333
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Neustrelitz zuständig?

Für Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte zuständig, Ponyweg 37-43, 17034 Neubrandenburg, Telefon +49 395 766-4096.

Gibt es ein Jobcenter in Neustrelitz?

Ja. Das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte hat in Neustrelitz einen Standort: Standort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustrelitz?

Zur Gemeinde Neustrelitz gehören die Postleitzahlen 17235. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf. Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie vorab einen Termin..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte für