Jobcenter-Verzeichnis.org

Mecklenburg-Vorpommern · Stand 01.05.2025

Mietobergrenze Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte

Für eine Person erkennt das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte eine Bruttokaltmiete von 331,50 € bis 412,50 € als angemessen an, für zwei Personen 387,60 € bis 465,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete (Grundmiete) + kalte Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie zur Umsetzung des § 22 SGB II, Anlage 1: Angemessenheitswerte Bruttokaltmiete in EUR (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personenjede weitere
Vergleichsraum IStadt Neubrandenburg412,50 €450,00 €527,25 €614,70 €+ 102,45 €
Vergleichsraum IIStadt Waren (Müritz)383,50 €447,00 €512,25 €679,50 €+ 113,25 €
Vergleichsraum IIIStadt Neustrelitz381,50 €441,60 €533,25 €647,10 €+ 107,85 €
Vergleichsraum IVGemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Amt Neustrelitz-Land352,00 €409,80 €504,00 €579,60 €+ 96,60 €
Vergleichsraum VAmt Friedland, Amt Neverin, Amt Stargarder Land, Amt Woldegk331,50 €393,60 €466,50 €588,60 €+ 98,10 €
Vergleichsraum VIAmt Malchin am Kummerower See, Amt Penzliner Land, Amt Stavenhagen, Amt Treptower Tollensewinkel344,50 €426,00 €498,75 €585,90 €+ 97,65 €
Vergleichsraum VIIAmt Röbel-Müritz, Amt Seenlandschaft Waren370,00 €439,20 €523,50 €643,50 €+ 107,25 €
Vergleichsraum VIIIHansestadt Demmin, Stadt Dargun, Amt Demmin-Land335,00 €387,60 €477,00 €605,70 €+ 100,95 €
Vergleichsraum IXAmt Malchow386,00 €465,00 €585,75 €752,40 €+ 125,40 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Vergleichsraum I618,75 €675,00 €790,88 €922,05 €
Vergleichsraum II575,25 €670,50 €768,38 €1.019,25 €
Vergleichsraum III572,25 €662,40 €799,88 €970,65 €
Vergleichsraum IV528,00 €614,70 €756,00 €869,40 €
Vergleichsraum V497,25 €590,40 €699,75 €882,90 €
Vergleichsraum VI516,75 €639,00 €748,13 €878,85 €
Vergleichsraum VII555,00 €658,80 €785,25 €965,25 €
Vergleichsraum VIII502,50 €581,40 €715,50 €908,55 €
Vergleichsraum IX579,00 €697,50 €878,63 €1.128,60 €

Quelle: Richtlinie zur Umsetzung des § 22 SGB II, Anlage 1: Angemessenheitswerte Bruttokaltmiete in EUR (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), Stand 01.05.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete (Grundmiete) + kalte Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden gesondert nach dem Heizkostenspiegel auf Angemessenheit geprüft (Richtlinie Nr. 22.5).
  • Die Zuordnung der Vergleichsräume erfolgt nach Städten, Gemeinden und Ämtern; die Angaben unter „Gemeinden“ sind die in der Anlage genannten Verwaltungseinheiten. Die Wohnungsgrößen stammen aus der Richtlinie (Stand 01.11.2021), die Beträge aus Anlage 1 (Stand 01.05.2025). Im Einzelfall kann ein höherer Bedarf anerkannt werden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 331,50 € bis 412,50 €, für zwei Personen 387,60 € bis 465,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.05.2025). Quelle: Richtlinie zur Umsetzung des § 22 SGB II, Anlage 1: Angemessenheitswerte Bruttokaltmiete in EUR (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert nach dem Heizkostenspiegel auf Angemessenheit geprüft (Richtlinie Nr. 22.5).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern