Mecklenburg-Vorpommern · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Schwerin
Für eine Person erkennt das Jobcenter Schwerin eine Nettokaltmiete von 316,00 € als angemessen an, für zwei Personen 337,80 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
Angemessen ist die Nettokaltmiete je Monat (Produkt aus Quadratmeterpreis und angemessener Wohnfläche); die kalten Betriebskosten werden daneben in tatsächlicher Höhe anerkannt (Grundorientierung 1,82 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, nicht verbindlich), Heizkosten gesondert. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie der Landeshauptstadt Schwerin zur Bestimmung der Bedarfe nach § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) / §§ 35 SGB XII und 36 SGB XII, gültig ab 01.01.2026, Tabelle 3 (angemessene Nettokaltmiete je Monat).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 316,00 € | 337,80 € | 433,50 € | 560,70 € | 654,15 € | 747,60 € | + 93,45 € |
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.
Quelle: Richtlinie der Landeshauptstadt Schwerin zur Bestimmung der Bedarfe nach § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) / §§ 35 SGB XII und 36 SGB XII, gültig ab 01.01.2026, Tabelle 3 (angemessene Nettokaltmiete je Monat), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Schwerin.
So lesen Sie die Werte
- Angemessen ist die Nettokaltmiete je Monat (Produkt aus Quadratmeterpreis und angemessener Wohnfläche); die kalten Betriebskosten werden daneben in tatsächlicher Höhe anerkannt (Grundorientierung 1,82 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, nicht verbindlich), Heizkosten gesondert.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden gesondert nach den Verbrauchswerten des bundesweiten Heizspiegels 2025 geprüft.
- Die Beträge gelten für die Nettokaltmiete; kalte Betriebskosten kommen in tatsächlicher Höhe hinzu. Für Kleinstwohnraum gilt seit der 1. Änderung der Richtlinie ab 01.07.2026 zusätzlich eine Obergrenze von 15,84 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für tatsächliche Aufwendungen. Die Richtlinie gilt gleichermaßen für Leistungen nach SGB II und SGB XII.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Schwerin sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 316,00 €, für zwei Personen 337,80 € (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Richtlinie der Landeshauptstadt Schwerin zur Bestimmung der Bedarfe nach § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) / §§ 35 SGB XII und 36 SGB XII, gültig ab 01.01.2026, Tabelle 3 (angemessene Nettokaltmiete je Monat).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert nach den Verbrauchswerten des bundesweiten Heizspiegels 2025 geprüft.