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Mecklenburg-Vorpommern · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Ludwigslust-Parchim

Für eine Person erkennt das Jobcenter Ludwigslust-Parchim eine Bruttokaltmiete von 337,50 € bis 397,10 € als angemessen an, für zwei Personen 376,20 € bis 480,70 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete einschließlich kalter Nebenkosten), Heizkosten gesondert. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu Leistungen für Unterkunft und Heizung (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie), Stand 19.11.2024, Anlage 1 'Angemessene Kosten der Unterkunft'.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personenjede weitere
Vergleichsraum 1Amt Boizenburg-Land, Stadt Boizenburg385,00 €417,00 €537,75 €659,70 €+ 109,95 €
Vergleichsraum 2Amt Zarrentin, Amt Wittenburg397,00 €454,80 €549,00 €667,80 €+ 111,30 €
Vergleichsraum 3Stadt Hagenow, Stadt Lübtheen, Amt Hagenow-Land344,50 €424,20 €537,75 €566,10 €+ 94,35 €
Vergleichsraum 4Amt Dömitz-Malliß, Amt Grabow365,00 €436,20 €477,75 €546,30 €+ 91,05 €
Vergleichsraum 5Stadt Ludwigslust397,10 €480,70 €573,10 €668,80 €+ 111,47 €
Vergleichsraum 6Amt Ludwigslust-Land, Amt Neustadt-Glewe372,50 €417,00 €494,25 €646,20 €+ 107,70 €
Vergleichsraum 7Amt Stralendorf, Amt Crivitz368,50 €431,40 €537,00 €654,30 €+ 109,05 €
Vergleichsraum 8Amt Sternberger Seenlandschaft, Amt Goldberg-Mildenitz366,50 €376,20 €500,25 €642,60 €+ 107,10 €
Vergleichsraum 9Amt Eldenburg-Lübz, Amt Parchimer Umland337,50 €396,00 €480,00 €597,60 €+ 99,60 €
Vergleichsraum 10Stadt Parchim376,00 €445,20 €542,25 €665,10 €+ 110,85 €
Vergleichsraum 11Amt Plau am See371,50 €433,20 €499,50 €668,80 €+ 111,47 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Vergleichsraum 1577,50 €625,50 €806,63 €989,55 €
Vergleichsraum 2595,50 €682,20 €823,50 €1.001,70 €
Vergleichsraum 3516,75 €636,30 €806,63 €849,15 €
Vergleichsraum 4547,50 €654,30 €716,63 €819,45 €
Vergleichsraum 5595,65 €721,05 €859,65 €1.003,20 €
Vergleichsraum 6558,75 €625,50 €741,38 €969,30 €
Vergleichsraum 7552,75 €647,10 €805,50 €981,45 €
Vergleichsraum 8549,75 €564,30 €750,38 €963,90 €
Vergleichsraum 9506,25 €594,00 €720,00 €896,40 €
Vergleichsraum 10564,00 €667,80 €813,38 €997,65 €
Vergleichsraum 11557,25 €649,80 €749,25 €1.003,20 €

Quelle: Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu Leistungen für Unterkunft und Heizung (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie), Stand 19.11.2024, Anlage 1 'Angemessene Kosten der Unterkunft', gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Ludwigslust-Parchim.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete einschließlich kalter Nebenkosten), Heizkosten gesondert.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden gesondert nach Richtwerten (Bundesweiter Heizspiegel) geprüft; die Kosten für zentral bereitgestelltes Warmwasser sind in diesen Richtwerten enthalten.
  • Die Tabelle weist Werte für 1 bis 4 Personen und je weitere Person aus. Bei mit Stern gekennzeichneten Werten (geringe Fallzahlen) richtet sich die Bruttokaltmiete nach der jährlich angepassten Wohngeldtabelle plus 10 Prozent beziehungsweise ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Die Richtlinie trägt den Titel nach SGB XII; das Jobcenter verweist für Leistungen für Unterkunft und Heizung auf diese Richtlinie des Landkreises (Richtlinie vom 01.01.2025).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Ludwigslust-Parchim sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 337,50 € bis 397,10 €, für zwei Personen 376,20 € bis 480,70 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Richtlinie des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu Leistungen für Unterkunft und Heizung (Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie), Stand 19.11.2024, Anlage 1 'Angemessene Kosten der Unterkunft'.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert nach Richtwerten (Bundesweiter Heizspiegel) geprüft; die Kosten für zentral bereitgestelltes Warmwasser sind in diesen Richtwerten enthalten.

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